Die Kosten: Beratung und Vertretung durch
Spezialisten - zu üblichen Konditionen.
Trotz
unserer
hohen
Spezialisierung
übernehmen
wir
Mandate
zu
üblichen
Konditionen
:
In
der
Regel
rechnen
wir
die
Gebühren
-
wie
die
meisten
Anwälte
-
nach
dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG)
ab.
Dies
bedeutet,
dass
sich
die
Gebühren grundsätzlich nach den Streitwerten richten.
Soweit Rechtsschutzversicherungen einstandspflichtig sind, übernehmen diese
daher alle anfallenden Kosten. Und ohne Rechtsschutzversicherung gilt, dass die
Gegenseite sämtliche Gebühren erstatten muss, wenn Sie den Rechtsstreit
gewonnen haben.
Im Einzelfall können wir selbstverständlich auch eine Abrechnung über eine
Pauschale oder Stundensätze anbieten.
Im Ergebnis liegen damit unsere Gebühren im üblichen Bereich.
Für Sie bedeutet das:
Beratung und Vertretung durch Spezialisten zu üblichen Konditionen.
Unsere Referenzen:
•
Empfohlen als “Top-Anwalt” in der großen Anwaltsliste der Zeitschrift FOCUS;
•
bekannt aus Presse und Fernsehen;
•
Autor diverser Fachbücher;
•
tätig als Dozent für verschiedene Seminarveranstalter;
•
Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Baurecht.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht & Baurecht
Kanzleien für Immobilienrecht
Heckertstraße 33 A, D-44807 Bochum
Telefon Bochum: 0234 52009824
©
C a r s t e n W i l k e, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht & Baurecht -
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